VfR Jugend

Stefan Simon
Jugendleiter
Mail: jugendl@vfr1920.de
Vereinsverantwortlicher für Kinder- und Jugendschutz im Verein
Unsere Jugend ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereins. Schließlich sind unsere jugendlichen Mitglieder die Zukunft des Vereins, egal ob als Spieler/in, im Ehrenamt oder als Teil der Vereinsgemeinschaft. Wir freuen uns sehr, dass so viele Kinder und Jugendliche beim VfR sind und jedes Jahr neu dazukommen.
Wir bieten unserer Jugend ein sicheres Umfeld, in dem
- sich die Kinder und Jugendlichen wohl fühlen
- sich fußballerisch und persönlich weiterentwickeln
- Spaß am Fußball haben
- der Gemeinschaftssinn gefördert wird und
- sie geschützt sind
Leider liest man immer wieder von Übergriffen und Fällen sexueller Gewalt in Vereinen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist daher eine grundlegende Anforderung, der jeder Verein gerecht werden muss. Letztlich ist der gelebte Schutz von Kindern und Jugendlichen vor verschiedenen Formen von Gewalt ein Qualitätsmerkmal für den Verein.
Grund genug, dass der VfR dieses Thema aufgearbeitet hat. Das Ergebnis sehen Sie nachfolgend. Uns ist wichtig zu betonen, dass es sich nicht „nur um Worte auf einem Blatt Papier“ handelt. Wir haben diese Werte bisher schon gelebt und werden das auch zukünftig tun. Aber gerade der Ehrenkodex gibt allen Beteiligten im Verein Handlungssicherheit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Kinder und Jugendlichen. Und nicht zuletzt setzen wir ein deutliches Signal in Richtung „potenzieller Gefährder“ – wir sind aufmerksam.
Kinder- und Jugendschutz im Verein
Kinder- und Jugendliche im Verein
- Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
- Jugendliche sind zwischen 14 und 17 Jahre alt.
Jugendliche dürfen im Sinne des Gesetzgebers verständlicherweise mehr als Kinder, zum Beispiel sich länger alleine in der Öffentlichkeit aufhalten. Für uns gilt: Der Verein hat für alle Kinder und Jugendlichen dieselbe Verantwortung.
Schutz der Persönlichkeitsrechte im Verein
Der Vorstand des VfR hat in seiner Sitzung vom 08.05.2018 die Leitlinie „Kinder- und Jugendschutz im Verein“ beschlossen. Diese beinhaltet
- den Ehrenkodex Jugend mit Verhaltensregeln
- Verantwortliche für die Umsetzung
- Ansprechpartner im Verein und
- einen Interventionsleitfaden bei Unsicherheiten, Verdachts- und Vorfällen
Alle Vereinsmitglieder, die bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind ausführlich informiert und haben sich mit ihrer Unterschrift zur Umsetzung verpflichtet. Dies sind alle Trainer/-innen und Betreuer/-innen mit Spielern/-innen unter 18 Jahren und alle Vorstandsmitglieder.
Ehrenkodex Jugend
01 » Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
02» Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
03» Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
04» Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
05» Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
06» Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
07» Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
08» Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
09» Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
10» Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
11» Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Schutz der Persönlichkeitsrechte im Verein
Über ein Jahr haben wir recherchiert, Gespräche geführt und unterschiedliche Informationen vom Deutschen Fußballbund (DFB), vom Südbadischen Fußballverband (SBFV) und der Deutschen Sportjugend (dsj DSOB) gesichtet. Uns war schnell klar, dass wir unser bisheriges Tun unbedingt schriftlich dokumentieren müssen und darüber hinaus neue Anforderungen einfügen wollen. Nicht weil es akut dringlich gewesen wäre, sondern weil es wichtig ist, Kinder- und Jugendschutz im Verein transparent für alle Beteiligten darzustellen.
Der Vorstand des VfR hat in seiner Sitzung vom 08.05.2018 die Leitlinie „Kinder- und Jugendschutz im Verein“ beschlossen. Diese beinhaltet
- den Ehrenkodex Jugend mit Verhaltensregeln
- Verantwortliche für die Umsetzung
- Ansprechpartner im Verein und
- einen Interventionsleitfaden bei Unsicherheiten, Verdachts- und Vorfällen
Alle Vereinsmitglieder, die bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind ausführlich informiert und haben sich mit ihrer Unterschrift zur Umsetzung verpflichtet. Dies sind alle Trainer/-innen und Betreuer/-innen mit Spielern/-innen unter 18 Jahren und alle Vorstandsmitglieder.
Erweitertes Führungszeugnis
Ansprechperson bei Unsicherheiten, Verdachts- und Vorfällen
Ansprechperson bei Unsicherheiten, Verdachts- und Vorfällen ist
Yvonne Gassmann
Mail: yvonne.gassmann@ost.ch
Wir freuen uns sehr, dass wir Yvonne für diese Aufgabe gewinnen konnten. Aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als Professorin und Departementsleiterin Soziale Arbeit an der OST – Ostschweizer Fachhochschule ist sie als Ansprechpartnerin fachlich und sozial erstklassig qualifiziert. Yvonne hat uns bereits bei der Ausarbeitung des Konzepts unterstützt. Herzlichen Dank