Mitgliedschaft
Mitglied werden
Jeder aktive Spieler / aktive Spielerin wird Mitglied des VfR.
Jeder, der unseren Verein unterstützen möchte, kann Passivmitglied werden.
Die Mitgliedschaft muss schriftlich erklärt werden. Einfach den Mitgliedsantrag herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und an uns senden: VfR Horheim-Schwerzen e.V., Postfach 11 51, 79791 Wutöschingen. Natürlich nimmt auch jedes Vorstandsmitglied, Trainer und Betreuer den Antrag entgegen.
Antrag
Mit dem Antrag (Beitrittserklärung) erheben wir personenbezogene Daten zur Erfüllung unseres Vereinszwecks. Für die Verarbeitung gelten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu 2018).
Welche Daten dies sind, die Gründe für die Datenerhebung und die Rechtsgrundlage wird auf den Vordrucken „Beitrittserklärung“ und „Sepa-Lastschriftmandat“ erläutert.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite „Datenschutz nach der DSVGO“.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt bei Aktivmitgliedern mit dem Zeitpunkt der Spielberechtigung für den VfR, bei Passivmitgliedern mit dem Datum der Unterschrift auf der Beitrittserklärung.
Beitrag
Der Vereinsbeitrag ist ein Jahresbetrag, der für das jeweilige Geschäftsjahr gezahlt wird. Das Geschäftsjahr dauert vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06 des Folgejahres. Auch wenn die Mitgliedschaft während des Jahres beginnt, fällt der volle Jahresbeitrag an. Dieser beträgt für
Passivmitglieder 20 Euro
Aktivmitglieder
- Herren und Damen 60 Euro
- Alte Herren 20 Euro
- Jugend – 1. Kind 40 Euro, 2. Kind 30 Euro, ab 3. Kind kostenfrei)
- Familienbeitrag 80 Euro – mindestens 4 Personen, die im selben Haushalt wohnen
Der Beitrag wird jeweils Ende November für das laufende Geschäftsjahr fällig. Am einfachsten ist es für uns, wenn wir die Beiträge abbuchen können. Der Beitrittserklärung liegt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat bei.